Anmerkungen zu aktuellen Presse- und Fernsehveröffentlichungen zum Thema „Swap“ im Zusammenhang mit dem BGH Urteil vom 22.03.2011
(Schadensersatzleistung der Deutschen Bank an ein mittelständisches Unternehmen wegen des Abschlusses eines CMS Spread Ladder Swap-Vertrages)
Das jüngste Urteil des BGH zu komplexen, strukturierten Swap-Produkten unterstreicht die Aussagen und Informationen, die die MAGRAL AG stets ihren Mandanten vermittelte: Höchste Vorsicht bei diesen kaum durchschaubaren, kaum bewertbaren und spekulativen Instrumenten!
Wir stellen fest, dass in zahlreichen Presse- und Fernsehveröffentlichungen die Begriffe rund um das Thema „Swap“ gehörig durcheinander gebracht werden.
So werden „Swaps“ u.a. gleichgestellt mit Krediten, die von Banken verkauft wurden.Oder gleichgestellt mit Zinstauschprodukten, die von Banken vertrieben wurden.„Swaps“ werden auch dargestellt als eine Wette auf die Zinsentwicklung.
Der englische Fachausdruck „Swap“ wird zwischenzeitlich in Veröffentlichungen auch synonym und fälschlicherweise für komplexe, strukturierte und spekulative Instrumente und Produkte wie z.B. Spread-Ladder-Swaps, Cross-Currency-Swaps, Constant-Maturity-Ladder-Swaps oder auch Quanto-Swaps verwendet.
Diese Vermischung von Bezeichnungen ist genauso missverständlich, wie eine pauschale Aussage über die Gefährlichkeit von Fortbewegungsmitteln, ohne zu definieren, ob es sich um ein Kinderfahrrad oder einen Düsenjet handelt.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich bei einem klassischen „Swap“ niemals um einen Kredit handelt und der darüber hinaus auch nicht von Kunden gekauft werden kann. Auch sei betont, dass ein „Swap“ kein Zinstauschprodukt und auch keine Wette, sondern ein Zinstauschvertrag ist.
Bei einem klassischen Zinstausch („Swap“ oder auch sog. „plain vanilla swap“) werden zwischen zwei Vertragsparteien die zu bezahlenden bzw. zu empfangenden Zinssätze vereinbart, und hierüber wird ein Vertrag geschlossen.
Eine gute Beratung im Zinsbereich zeichnet sich aus durch:
- Neutralität und Unabhängigkeit des Beraters
- Interessensidentität zwischen Mandanten und Berater
- Aufklärung der Mandanten über Chancen und Risiken
- Darstellung zukünftiger Ergebnisse unter Berücksichtigung verschiedener Zinsentwicklungen im Vorhinein
- Beachtung der rechtlichen Vorschriften
- Einhaltung des Konnexitätsprinzips (bei kommunalen Mandanten)
- Einsatz ausschließlich klassischer, einfacher Zinstauschverträge
- Monatliches Reporting mit allen Bewertungen
- Referenzen
MAGRAL AG, München